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Auszug aus den Vereinsstatuten

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

1) Der Verein führt den Namen ”Vita Activa – Akademie angewandter Arbeitslosigkeit“. Internationale Gesellschaft für angewandte Arbeitslosenforschung und wissenschaftliche Bildung“.

2) Er hat seinen Sitz in Graz, Pfitznergasse 9 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.

3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 1a: Prinzipien

Der Verein ist parteipolitisch unabhängig, überkonfessionell sowie ideologie- und herrschaftskritisch. Der Verein bekennt sich zu den Grundwerten der Gewaltfreiheit, der Solidarität, der emanzipatorischen Demokratie und der Menschenrechte.

§ 2: Zweck

  1. Tätigkeit:
    Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, richtet sein Augenmerk auf

    • Durchführung von wissenschaftlicher Forschung mit emanzipatorischer Zielsetzung;

    • Förderung von emanzipatorischer Wissenschaft;

    • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse;

    • Förderung lokaler, nationaler und internationale wissenschaftliche Verständigung und Zusammenarbeit;

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

1) Der Vereinszweck soll durch die folgenden angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

2) Als ideelle Mittel dienen

  • Erstellung von Informationsschriften und Herausgabe von Medien

  • Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen.

  • Durchführung von wissenschaftlichen Studien sowie von Forschungs- und Bildungsprojekten.

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  • Fachliche und materielle Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten (universitärer Abschlussarbeiten etc.) entsprechend dem Vereinszweck.

  • Errichtung einer wissenschaftlichen Bibliothek und eines Archivs der Arbeitslosenbewegung.

  • Aufbau und Förderung von Bildungs-, Forschungseinrichtungen sowie sonstiger dem Vereinszweck dienlichen Einrichtungen;

  • Förderung von Kontakten und Projekten im nationalen und internationalen Bereich;

3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

  1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge

  2. Erträge aus Veranstaltungen oder aus vereinseigenen Unternehmungen,

  3. Spenden, Subventionen, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen.

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